Voraussetzungen

BewerberInnen für die Fachschule für Schnitt und Entwurf müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Entweder

weisen die BewerberInnen eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Bekleidung / Mode mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und anschließender einschlägiger Berufstätigkeit nach; die Dauer der Ausbildung und der Berufstätigkeit zusammen muss hierbei mindestens drei Jahre umfassen

oder

die BewerberInnen weisen eine mindestens sechsjährige, einschlägige Berufstätigkeit nach

und

das Bestehen der Probezeit