Voraussetzungen
BewerberInnen für die Fachschule für Schnitt und Entwurf müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Entweder
weisen die BewerberInnen eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Bekleidung / Mode mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und anschließender einschlägiger Berufstätigkeit nach; die Dauer der Ausbildung und der Berufstätigkeit zusammen muss hierbei mindestens drei Jahre umfassen
oder
die BewerberInnen weisen eine mindestens sechsjährige, einschlägige Berufstätigkeit nach
und
das Bestehen der Probezeit