Voraussetzungen
- Berufsabschluss einer »einschlägigen« Berufsausbildung wie Maßschneider/-in, Modeschneider/-in, Bekleidungstechnische/r Assistent/-in, Modeschule und eine fachbezogene Berufstätigkeit von 12 Monaten
- oder eine 5-jährige einschlägige Berufstätigkeit
- Bestehen der Probezeit