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Absenzenregelungen
Informationen für Schülerinnen und Schüler bei Fernbleiben oder Verlassen des Unterrichts.
→ Absenzenregelung der Berufsschule für Bekleidung
→ Absenzenregelung der Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign
→ Absenzenregelung unserer Fachschulen
Formulare zur Befreiung vom Unterricht
Will sich eine Schülerin / ein Schüler wegen wichtiger Gründe vom Unterricht befreien lassen, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Bei kurzen oder eintägigen Beurlaubungen aus familiären Gründen, für Termine bei Ämtern oder Ähnlichem erfolgt die Befreiung durch die Klassenleitung. Bei Abwesenheiten von mehr als einem Tag, muss dieser Antrag von den betroffenen Lehrekräften abgezeichnet werden und mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abwesenheit bei der Schulleitung zur Genehmigung vorgelegt werden. Ebenso bei Anträgen aus betrieblichen Gründen.
→ Antrag auf Beurlaubung im Voraus
Für kurzfristig entstandene, wichtige Gründe, den Unterricht zu verlassen bzw. unterrichtlich begründeten Anlässe, außerhalb des Schulgebäudes an Unterrichtsprojekten zu arbeiten. Das Formular ist der aufsichtsführenden Lehrkraft zur Genehmigung vorzulegen.
→ Befreiung aus dem laufenden Unterricht
Mit diesem Antrag können Sie eine spätere Ankunft oder ein früheres Verlassen des Unterrichts an einzelnen Wochentagen unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. Mit abzugeben sind der Stundenplan und die aktuellen Fahrpläne.
→ Antrag auf Anerkennung als Fahrschüler
Diese Entschuldigung wird am ersten Tag nach der Abwesenheit der für die Absenzen zuständigen Lehrkraft ins Fach gelegt, bzw. bei der zuständigen Lehrkraft abgegeben. Die Verantwortung darüber, dass die Entschuldigung fristgerecht eingeht, liegt beim Schüler / bei der Schülerin. Spätere Entschuldigungen werden nicht berücksichtigt! Eine Entschuldigung über WebUntis ersetzt die schriftliche Entschuldigung. Berufsschüler*innen sind verpflichtet, den Ausbildungsbetrieb über Fehlzeiten zu informieren.
→ Entschuldigungsformular
→ Informationen zur Wohnheimunterbringung
Wohnheime und Appartements in München für Schüler*innen von Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen, die von uns empfohlenen Wohnheime sind entsprechend markiert.
→ Allgemeine Informationen zu den Regelungen bei Lese-Rechtschreib-Störung
→ Schulinterne Informationen zu den Regelungen bei Lese-Rechtschreib-Störung
Der Antrag auf Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz bei LRS kann in jeder Jahrgangsstufe durch die Schüler*innen gestellt werden. Der Antrag sollte bis spätestens zwei Wochen nach Schulbeginn an die Schulleitung gestellt werden. LRS-Unterlagen aus den allgemeinbildenden Vorgängerschulen müssen durch den/ die Schulpsychologen/-in neu geprüft werden. Innerhalb der beruflichen Schulen bleiben Gutachten gültig. Die nötige Terminvereinbarung mit der/ dem Schulpsychologen/-in oder dem ZSPD erfolgt selbständig durch den/ die Schüler*in. Der Antrag kann jährlich gestellt und widerrufen werden.
→ Antrag auf Berücksichtigung einer Lese-Rechtschreib-Störung
Der Notenschutz gilt bis zur Verzichtserklärung durch den / die Schüler*in für alle beruflichen Schulen. Die Verzichtserklärung muss innerhalb der ersten Schulwoche gegenüber der Schulleitung erfolgen.
→ Verzichtserklärung für die Berücksichtigung einer Lese-Rechtschreib-Störung
Hilfsangebote / Beratungsstellen
→ Zentraler Schulpsychologischer Dienst
Diese zentrale, schulartübergreifende schulpsychologische Beratungsstelle der Landeshauptstadt München besteht aus einem Team erfahrener (Schul-)Psycholog*innen und Sonderpädagog*innen. Es ist zuständig für den Bereich der städtischen weiterführenden Schulen in München (Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen, Schulen der besonderen Art und Schulen des zweiten Bildungswegs). Ob schlechte Schulleistungen oder Prüfungsangst, Schwierigkeiten in der Klasse, familiärer Schulstress oder Herausforderungen bei inklusiven Fragen: Bei vielen kleineren und größeren Problemen im Schulalltag kann es hilfreich sein, Kontakt mit diesen Mitarbeiter*innen aufzunehmen und ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
→ Informationen und Kontaktadressen
für Innerschulische und außerschulische Hilfsangebote bei Depression, Angst und andere psychische Erkrankungen
→ Beratung zur Ausbildungsfinanzierung
Ein Beratungsangebot des Azubiwerk für alle Auszubildenden in München. Ausgehend von der indivduellen Situation können Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe BAB und BAfÖG erörtert werden. Bei der Antragstellung wird Unterstützung angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des AzubiWerk München.
→ Broschüre mit Beratungsangebote an den städtischen beruflichen Schulen in München.
Beratungsangebote wenn
• Sie Fragen rund um die Ausbildung und zu Schulabschlüssen haben,
• Sie sich nach der Ausbildung weiterqualifizieren möchten,
• Sie Unterstützung in der Schule oder am Ausbildungsplatz benötigen,
• Sie Unterstützung im persönlichen Lebensbereich brauchen,
• Sie Fragen zu Nachteilsausgleich und Notenschutz haben,
• Sie Unterstützung bei Beeinträchtigungen benötigen.
Hilfe und Informationen zu IT Problemen
→ Informationen zum Schulportal WebUntis für Schüler*innen
→ W-LAN in der Designschule einrichten.
→ W-LAN für Windows Rechner in der Designschule einrichten.
→ Schulserver einrichten.
→ Designschulmail einrichten.
→ iPad zurücksetzen.
→ Drucker und Multifunktionsgerät einrichten.
→ Antrag für Leihgeräte Formular.